(*) Grundbeitrag für die Berechnungsleistung. In Übereinstimmung mit dem Tarifsystem für den Energieverkauf („Amtsblatt der RM“, Nr. 47/89 und 24/99), der Anteil des Grundbeitrags für die Berechnungsleistung der Kunden „Haushalte“ und „sonstige Verbrauch II-Tarifstufe“ am Gesamtwert der elektrischen Energie beträgt 25 %, und wird so berechet, dass der Wert der übernommenen Aktivenergie (kWh) sich um 33,33 % für jeden Kunden erhöht |