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Presse - 28.03.2008

ESM-EVN Macedonia hat eine Klage eingereicht gegen den Beschluß von der Kommission zum Wettbewerbsschutz für eine Geldsbuße wegen der Verrechnung der manipulativen Kosten

In dem ESM-EVN Macedonia das eigene Verfassungs- und gesetzliches Recht vertritt, hat sie heute eine Klage vor dem Verfassungsgerichts der Republik Makedonien eingelegt, gegen den Beschluß der Kommission zum Wettbewerbsschutz für eine Geldsbuße wegen der Verrechnung der manipulativen Kosten in den Stromrechnungen.
Die Fassung dieses Beschlusses wurde von der Kommission mit doppelter Verrechnung der manipulativen Kosten begründet einmal in dem Strompreis und einmal zusätzlich verrechnet in der Stromrechnung.

Diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren ging ein verwaltungsrechtliches Verfahren voraus, die von der Kommission für Schutz des Wettbewerbs am 28. Mai 2007 eingeleitet wurde. ESM- EVN Macedonia übermittelte alle ersuchten Dokumenten an die Kommission innerhalb der vorgesehenen Frist gemeinsam mit einer Erklärung, dass die manipulativen Kosten aufgrund der Akte verrechnet sind, deren Gesetzmäßigkeit vom Verfassungsgericht der Republik Makedonien in 2001 bereits mit Entscheidung bestätigt ist.

Um die eigenen Rechte und Interesse zu schützen, brachte ESM- EVN Macedonia am        5. Oktober 2007 eine Klage vor dem Verfassungsgericht der Republik Makedonien ein als einziges rechtliches Instrument für die Geltendmachung des Rechts auf Verrechnung dieser Kosten.
Bis heute hat sich das Verfassungsgericht noch nicht über die Klage von ESM- EVN Macedonia geäußert.

ESM- EVN Macedonia vertretet die Stellungnahme, dass die Verrechnung der manipulativen Kosten in den Stromrechnungen kein Verstoß darstellt und dass es kein Grund für die Verhängung einer Geldbuße gibt, weil:

1.
Das Verfassungsgericht mit einem Beschluss bereits festgestellt hat, dass die Akte für Verrechnung von manipulativen Kosten in Übereinstimmung mit dem Gesetz ist. Dieser Beschluss lässt sich nicht kommentieren sondern vollstrecken.
2..
Der Strompreis ist mit einem Beschluss des zuständigen Staatsorgans d.h. der Energieregulierungsbehörde geregelt.
3. Zusätzlich sichert, ESM-EVN Macedonia, eine kostenlose Dienstleistung für die lokale Selbstverwaltung, in dem mit der Stromrechnung auch die Kommunalgebühren einkassiert werden

ESM-EVN Macedonia ist sehr überrascht von der Tatsache, dass die Kommission ihren Beschluß ohne die Beschlußfassung des Verfassungsgerichts zu warten erlassen hat.
Deswegen wird ESM-EVN Macedonia alle rechtlichen Maßnahmen ergreifen um seine Rechte zu Schützen.

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