EVN Macedonia hat mit der Arbstimmung der Verrechnung vom gemeinsamen Stromverbrauch gemäß dem neuen Wohnungsgesetz angefangen
Der gemeinsame Verbrauch wird durch die neuen Stromrechnungen nach einzelnen Wohnungen nicht aufgeteilt, wie bis jetzt bei manchen Wohngebäuden ausgeführt wurde.
In Zukunft werden die Stromrechnungen für die Zähler zum gemeinsamen Verbrauch an die Hausräte beziehungsweise gemäß dem Wohnungsgesetz an die neuen juristischen Personen adressiert. Laut dem Gesetz sind die Wohngebäude verpflichtet, juristische Person beziehungsweise Eigentümergemeinschaft zu gründen, durch die das Gebäudemanagement, sowie die Zahlung der gemeinsamen Kosten für das Gebäude laufen werden. Der gemeinsame Stromverbrauch wird durch die juristische Person oder den Gebäudeverwalter reguliert.
EVN Macedonia ruft die Hausräte auf, nach der Gründung des neuen juristischen Subjekts, einen Vertrag mit EVN über die Regulierung der Zahlung vom verbrauchten Strom für die Zähler zum gemeinsamen Verbrauch abzuschliessen. |